Qualifizierung von QS-Teilnehmern für das GMP+-System
QS hat ein Verfahren erstellt, mit dem sich QS-Teilnehmer, die Futtermittel-Ausgangserzeugnisse oder Mischfuttermittel herstellen, für die Lieferung ihrer Futtermittel an GMP+-zertifizierte Unternehmen qualifizieren können. Jenes Verfahren können Sie über den nachstehenden Link einsehen.
Ein wichtiges Element ist, dass ein QS-Teilnehmer den Nachweis zu erbringen hat, dass er jährlich auditiert wird. Die diesbezügliche Bescheinigung hat er der QS zusammen mit einigen weiteren Angaben zuzuschicken. Es wird ein Verzeichnis mit QS-Teilnehmern erstellt, die den Anforderungen an die Austauschbarkeit genügen. Sie können das Verzeichnis über diesen Link abrufen. Das Verzeichnis wird wöchentlich aktualisiert. QS ist für die Richtigkeit und Aktualität der Angaben in jenem Verzeichnis verantwortlich.
Qualifizierung von GMP+-Teilnehmern für das QS-System
Das Verfahren, das im Rundschreiben vom 30. Mai 2005 veröffentlicht wurde, hat sich eigentlich nicht geändert.
Gemäß dem Übereinkommen zwischen QS und PDV können niederländische Hersteller von Mischfuttermitteln und Alleinfuttermitteln, die jene Erzeugnisse nach dem GMP-B1-Standard herstellen, auf der Grundlage der GMP+-Zertifizierung einen QS-System-Vertrag abschließen.
Die Möglichkeit, auf diesem Weg am QS-System teilzunehmen, gilt für alle GMP+-zertifizierten Unternehmen, wobei es unerheblich ist, wo sie ihren Sitz haben (in den Niederlanden, Deutschland, Belgien oder in einem anderen Land).
Die Möglichkeit, auf diesem Weg am QS-System teilzunehmen, gilt für alle GMP+-zertifizierten Unternehmen, wobei es unerheblich ist, wo sie ihren Sitz haben (in den Niederlanden, Deutschland, Belgien oder in einem anderen Land).
Noch einige Bemerkungen
In dem nunmehr geschlossenen Übereinkommen, das bis Ende 2006 gilt, ist die Bestimmung enthalten, dass zu einer Reihe (abweichender) Punkte, die in Bezug auf die Herstellung von Mischfuttermitteln und Alleinfuttermittel zwischen den verglichenen Standards festgestellt worden sind, in diesem Jahr nähere Beratungen stattfinden werden, um zu einer Harmonisierung zu gelangen. Einer jener Punkte betrifft die Anforderungen an die DRV-Datenbank beziehungsweise Positivliste. Darüber hinaus wurden auch Differenzen zwischen den Anforderungen in Bezug auf HACCP, Endproduktkontrolle und Beschaffung festgestellt. Die festgestellten Unterschiede stehen der jetzt vereinbarten Austauschbarkeit jedoch nicht im Wege.
Einige Arbeitsgruppen wird eine Studie durchführen, auf deren Grundlage weitere Beschlüsse über die Austauschbarkeit gefasst werden. In Erwartung jener Studie gilt, dass ein Teilnehmer hinsichtlich der oben erwähnten Elemente ausschließlich den Bedingungen und Anforderungen aus dem System zu genügen hat, an dem er sich beteiligt. Ein QS-Teilnehmer braucht in Bezug auf jene Punkte mithin nicht die Anforderungen aus dem GMP+-Standard zu erfüllen und ein GMP+-Teilnehmer ebenfalls nicht die Anforderungen aus dem QS-Standard.
Ferner wird noch einmal betont, dass Tätigkeiten wie Transport und Handel nicht unter den Anwendungsbereich des Übereinkommens fallen. Dies gilt unter anderem auch für den eigenen Transport eines QS-Teilnehmers. Der Transport von QS-Futtermitteln an GMP+-Teilnehmer hat immer unter einem GMP+-Zertifikat zu erfolgen.
Diese Tätigkeiten sind jedoch Gegenstand von Gesprächen, die im Hinblick auf die Erreichung einer vollkommenen gegenseitigen Austauschbarkeit geführt werden.
Quelle: www.pdv.nl